Bereits beim ersten Termin beginne ich mit Ihnen Ihr Anliegen zu bearbeiten und ernst zu nehmen.
Die hier vorgestellte Methode/Therapie ersetzt keine eventuell notwendige medizinische, psychiatrischen oder klinisch- psychologische Therapie.
Die Leistungen im Bereich der Psychotherapie nach HPrG sind kein Bestandteil vertragsärztlicher Versorgung bzw. nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Kranken-kassen.
Eine Erstattung kann durch Zusatzver-sicherungen gegeben sein. Dies gilt ebenfalls für Privatversicherte.